Rechtsschutz rund ums
Grundstück
Was ist Rechtsschutz?
Was ist das Besondere
am VDGN-Rechtsschutz?
Wofür tritt der
VDGN-Rechtsschutz ein?
Was kostet der VDGN-Rechtsschutz?
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Versicherungen
Rechtsschutz
rund ums Grundstück
Der VDGN bietet seinen Mitgliedern
Rechtsschutz rund um Haus und Grundstück
mit einer Versicherung, die im Mitgliedsbeitrag
enthalten ist. Einzigartig auf dem deutschen Versicherungsmarkt:
Der Rechtsschutz gilt auch für Streitigkeiten
aus dem Vertragsrecht und Auseinandersetzungen
um Anliegerbeiträge. Diese Rechtsschutzversicherung
tritt sowohl für Eigentümer von selbstgenutzten
Einfamilienhäusern auf eigenem Grundstück
ein als auch für Eigentümer oder Pächter
(Nutzer) von Wochenend-, Erholungs- und Garagengrundstücken
sowie Kleingärten.
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Was
ist Rechtsschutz?
Zwischen Recht haben und
Recht bekommen liegt oft ein tiefer Abgrund. Denn
eine juristische Auseinandersetzung, die nicht
selten beträchtliche Kosten mit sich bringt,
muß man sich erst einmal leisten können.
Hier setzt die Rechtsschutzversicherung an. Mit
ihrem Abschluß wird die Position des Einzelnen
gestärkt, weil der Versicherer das finanzielle
Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung
im Rahmen der vereinbarten Leistungen übernimmt.
Im Falle eines Prozesses trägt die Rechtsschutzversicherung
die Kosten des beauftragten Rechtsanwalts, für
Gerichte und Gerichtsvollzieher einschließlich
erforderlicher Zeugen- und Sachverständigengebühren
und schließlich auch die Anwaltskosten,
die eventuell der Gegenseite zu erstatten sind.
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Was
ist das Besondere am VDGN-Rechtsschutz?
- Der VDGN-Rechtsschutz wird
den Mitgliedern aller Vereine gewährt,
die dem VDGN angehören und die als Verein
dieser Versicherung beigetreten sind. Direkter
Partner der Versicherten ist der VDGN.
- Der VDGN-Rechtsschutz
wird - abweichend von der üblichen Praxis
- auch für Streitigkeiten aus dem Vertragsrecht
sowie im Zusammenhang mit Anliegerbeiträgen
gewährt.
- Der VDGN-Rechtsschutz
übernimmt - im Unterschied zu anderen Versicherern
- im Falle eines Vergleichs 50 Prozent der Prozeßkosten.
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Wofür
tritt der VDGN-Rechtsschutz ein?
Er bietet umfangreichen Versicherungsschutz
für Streitfälle:
- Anliegerbeiträge
für Straßenbau, Kanalisation usw.
- um Anliegergebühren
für Müllabfuhr, Straßenreinigung,
Wasser und Abwasser sowie Schornsteinfegerarbeiten
- im Nachbarschaftsverhältnis
- um unkorrekt ausgeführte
Reparaturleistungen an Haus oder Garage im Rahmen
von Dienstleistungs- und Werkverträgen
- in Steuerfragen (Grundsteuer,
Zweitwohnungssteuer)
- um Erhöhungen
von Nutzungsentgelten und Kündigungen
von Pacht- und Nutzungsverhältnissen
Die Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung
für darüber hinausgehende Streitigkeiten,
darunter zur Grundstücksentwertung infolge
äußerer Faktoren, bedarf der vorherigen
Vereinbarung. Eigene Klagen werden mit Ausnahme
der Verwaltungsverfahren grundsätzlich nicht
unterstützt.
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Was
kostet der VDGN-Rechtsschutz?
Der Rechtsschutz ist bei
den meisten Vereinen, die dem VDGN angehören,
integraler Bestandteil der Mitgliedschaft und
damit des Beitrages für diese Mitgliedschaft.
Je nach Größe und Art des Vereins liegt
der Jahresbeitrag des betreffenden Vereins an
den VDGN pro Mitglied zwischen 10,80 und 18 Euro
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Wie
hoch ist die Selbstbeteiligung?
Der Eigenanteil beträgt
im Schadensfall 180 Euro für jede Instanz. Handelt es sich jedoch um gerichtliche Auseinandersetzungen zu Anliegerbeiträgen (Erschließung, Straßenausbau, Kanalisation), so ist eine Staffelung des Eigenanteils zu beachten. Bei Streitwerten von bis zu 3000 Euro beträgt der Eigenanteil 350 Euro, die nächsten Stufen sind 500 Euro (Streitwerte von 3001 bis 6000 Euro), 750 Euro (Streitwerte von 6001 bis 9000 Euro) und 1000 Euro (Streitwerte ab 9001 Euro). Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, daß unabhängig vom Ausgang des Verfahrens der einmal eingezahlte Anteil im Prozeßkostenrisikofonds des VDGN verbleibt.
Warum kann der VDGN-Rechtsschutz
so preiswert sein? Dieser kostengünstige
Rechtsschutz ist u.a. möglich, weil
- VDGN als mitgliederstarker
Verband den Versicherungsschutz kostengünstig
über einen Rahmenvertrag mit der Versicherungsgesellschaft
organisieren kann
- der VDGN verwaltungstechnische
Arbeiten und Leistungen im Vorfeld eines Rechtsstreits
selbst erbringt
- der VDGN bei gleichgelagerten
Problemfällen Musterprozesse anstrebt
Hinweis: Grundlage des VDGN-Rechtsschutzes
sind die Rechtsschutz-Vertragsbedingungen im Rahmen
einer Mitgliedschaft in einem dem VDGN angehörenden
Verein (auf der Basis des ARB 2002 und des Rechtsschutz-Rahmenvertrages
mit der Versicherungsgesellschaft)
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Versicherungen
Wer ein Grundstück hat,
braucht Versicherungsschutz. Und den möchte
jeder selbstverständlich zu günstigen
Bedingungen haben. Die VDGN-Fachgruppe Versicherungen
hilft da weiter. Geprüfte Versicherungskaufleute
geben dort den Mitgliedern des Verbandes Rat in
versicherungsrechtlichen Fragen, zum Beispiel
zu den Inhalten von Versicherungsverträgen
oder zur Schadenabwicklung. Zudem hält die
Fachgruppe Informationen bereit über Exklusivangebote
für den Versicherungsschutz rund um Haus,
Wohnung, Familie und Auto, die VDGN-Mitglieder
wahrnehmen können. Das sind u.a. Offerten
für die Absicherung der Haftpflicht als Privatperson,
als Tierhalter und Öltankbesitzer, für
die Versicherung des Hausrates und für die
finanzielle Absicherung bei Unfall, im Alter oder
beim Todesfall. Bauherren können von Sonderkonditionen
für die Rohbaufeuerversicherung, die Bauleistungsversicherung
und die Bauherrenhaftpflicht profitieren. Für
Autobesitzer gibt es ein besonderes Paket, das
Rabatte bis zu 45 Prozent, eine besondere Zweitwagenregelung
sowie einen Sonderbonus für Autobesitzer
enthält, die eine Umwelt- oder Bahncard haben.
Die Beratungen zu Versicherungsfragen finden jeden
dienstags und donnerstags von 10 bis 15 Uhr im Berliner VDGN-Beratungszentrum
statt. Ansprechpartner ist Jürgen Keßler (Tel.: 030 / 65 66 117 40, Fax: 030/
41 72 30 84).
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