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Mit Ihrem Kleingarten gibt es Probleme und Sie brauchen Rat und Hilfe? Vielleicht
wird Ihnen ein neuer Pachtvertrag angeboten, und
Sie wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen?
Oder Sie sollen Bäume fällen lassen
und wollen das nicht? Oder Sie werden aufgefordert,
Ihre Laube auf 24 Quadratmeter Grundfläche
zu verkleinern und meinen, daß Ihr Häuschen
doch Bestandsschutz habe? Ratschläge in solchen
Fällen erhalten Mitglieder bei der Fachgruppe
Kleingartenwesen, die jeden Mittwoch von 9 bis 13 Uhr spezielle
Beratungen im Beratungszentrum
des VDGN (Tel. 030/ 65 66 117 0) anbietet. Ansprechpartner ist Dr. Michael Jagielski. Informationen zum
Thema Kleingarten finden Sie außerdem im
VDGN-Journal
"Das Grundstück" und in einem speziellen VDGN-Ratgeberheft.
Bitte beachten Sie auch:

VDGN-Nachrichten für Kleingärtner -
hier sind sie nachzulesen
Ein hohes soziales und ökologisches Gut.
Appell des VDGN-Präsidiums zum Erhalt des Kleingartens in Deutschland
Was sich im Kleingartenwesen der Bundesrepublik ändern muß
Gefährdungen bestätigt, aktives Handeln gefordert. Zur Studie „Städtebauliche, ökologische und soziale Bedeutung des Kleingartenwesens“
Vertrag gekündigt, Pacht weiter zahlen? Nicht ins Bockshorn jagen lassen: Kleingärtner, schaut in die Verträge!
Über Abschätzprotokolle. Fragen und Antworten zur Entschädigung bei Kündigung von Kleingartenverträgen 
Welche Kleingartenlauben im Osten haben Bestandsschutz? 
Welche Kleingartenlauben im Westen haben Bestandsschutz? 
Kleingärtner siegte vor Gericht: Umlagen nicht immer rechtmäßig 
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